Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe solle mögliche strafrechtliche Konsequenzen dahingehend prüfen, ob es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt handele, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen am Freitag in Dresden mit.
Geprüft werden solle ferner, ob der von dem deutschen Oberst Georg Klein angeordnete Luftangriff im Sinne des Völkerstrafrechts zulässig war. Bei dem Angriff in der Nähe des nordafghanischen Kundus waren Anfang September zahlreiche Menschen getötet worden, darunter auch Zivilisten.
AFP