Gegen Tauss bestehe „der hinreichende Verdacht“, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen kinderpornografische und jugendpornografische Dateien „erlangt, weitergegeben und besessen zu haben“, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Er habe sich in 95 Fällen insgesamt 228 solche Bild- und Videodateien verschafft und auf seinem Mobiltelefon abgespeichert.
ddp