Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat Gerhard Schröder die Mittel für Büro und Mitarbeiter gestrichen. Dagegen klagt der Altkanzler nun. Das ist erstens sein gutes Recht. Und doch zeigt es zweitens, dass er nicht in der Lage ist, sein eigenes Verhalten angemessen zu hinterfragen, kommentiert Tobias Peter.