Während des Duschens im Hotel sei die Wassertemperatur plötzlich von warm auf extrem heiß gewechselt, hatte die Klägerin berichtet. Eine Schiebetür habe verhindert, dass sie sich rasch mit einem Sprung in Sicherheit bringen konnte. Die Verbrühungen an ihrem Rücken entsprächen Verbrennungen zweiten Grades. Erst nach zwei Wochen sei sie schmerzfrei gewesen. Drei handtellergroße weiße Hautflecken blieben zurück.
Sie hatte deshalb mindestens 3000 Euro Schmerzensgeld von dem Hotel in Düsseldorf verlangt. Dieses bestritt aber eine Schuld. Das Amtsgericht Düsseldorf schlug 500 Euro vor. Schließlich einigten sich die Frau und das Hotel in einem Vergleich auf 750 Euro, wie das Amtsgericht am Mittwoch mitteilte.
dpa