Nach fast vierzige Jahren sollte Schimpanse Robby an eine auf die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Einrichtung abgeben werden. Dagegen wehrte sich Robbys Besitzer.
In dem Eilverfahren ging es nur darum, ob die sofortige Vollziehung des vom Landkreis ergangenen Bescheides rechtmäßig sei, sagte Gerichtssprecherin Karola Hoeft. Es gebe keine Verhandlung, sondern nur einen Beschluss, dessen Inhalt mitgeteilt werde. Vor dem Verwaltungsgericht läuft neben dem Eilverfahren noch eine weitere Klage zu dem Entscheid, über die jedoch am Freitag noch nicht entschieden wird.
Der Affe darf nun so lange im Zirkus bleiben, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat. Die Lüneburger Richter stellten aber bereits fest, dass die Einzelhaltung des Schimpansen tierschutzwidrig sei. Eine Fortnahme des Tieres sei aber nur zulässig, wenn es erheblich vernachlässigt werde oder eine massive Verhaltensstörung vorliege. Dies müsse noch geklärt werden.
dpa