Ein Mitglied der rechtsextremen NPD und ehemaliger Funktionär der Partei in Bremen darf keine Waffen mehr besitzen. Das Verwaltungsgericht der Stadt bestätigte eine Entscheidung des Stadtamtes von Ende 2011, dem Jäger die Zulassung für acht Jagdwaffen zu widerrufen und ein generelles Verbot für den Waffenbesitz zu erteilen, teilte das Gericht am Montag mit. Der Mann habe sich durch seine Tätigkeit als NPD-Vorsitzender des Kreisverbandes Bremen-Stadt in den Jahren 2010 bis 2013 als "waffenrechtlich unzuverlässig" erwiesen. Das NPD-Mitglied hatte gegen die Verfügung des Stadtamtes vor dem Verwaltungsgericht geklagt. (Aktenzeichen: VG Bremen, Urt. v. 08. August 2014 - 2 K 1002/13).
Es bestehe kein Zweifel daran, dass die Aktivitäten der NPD sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten, urteilte die Kammer. Dies belegten die Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte und die aktuellen Verfassungsschutzberichte des Bundes und des Landes Bremen. Unerheblich sei, dass die NPD eine zugelassene, nicht verbotene Partei sei. Nach dem Waffengesetz besitzen nach Angaben des Gerichts Personen in der Regel nicht die erforderliche Zuverlässigkeit, die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind.
Der Kläger hatte vor Gericht geltend gemacht, die Entziehung der Waffenerlaubnis sei überwiegend ideologisch begründet. Es mangele an jedem substanziellen Vorwurf gegen ihn. Er habe im Rahmen seines parteipolitischen Engagements sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen und mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbare Positionen vertreten. Er sei für den Kreisverband tätig gewesen und nicht für die Landes- oder Bundespartei.
lni