Tugce Albayrak wird nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Diese Entscheidung teilte das Bundespräsidialamt am Mittwoch in Berlin mit. Der Tod der 22-Jährigen habe Bundespräsident Joachim Gauck sehr berührt, doch eine ausführliche Prüfung und die Würdigung aller Umstände habe ergeben, "dass die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind".
Weil Tugce vor der Tat zwei Mädchen vor dem Angreifer beschützt haben soll, wurde sie für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen - so wie einst Dominik Brunner, der seinen Einsatz als Streitschlichter in München vor einigen Jahren mit dem Leben bezahlte. Mehr als 300.000 Menschen unterzeichneten eine entsprechende Internet-Petition. Auch die Bundesregierung hatte Sympathie für den Vorschlag geäußert. Eine posthume Verleihungen des Bundesverdienstordens gibt es allerdings nur in seltenen Sonderfällen.
Zu den wenigen Ausnahmen zählen der Flugkapitän Jürgen Schumann, der 1977 bei der Entführung der "Landshut" erschossen wurde, und der eben der Geschäftsmann Dominik Brunner.
dpa