Gegen die Polizeivollzugsbeamtin werde nun dienstrechtlich ermittelt.
Polizisten müssen verfassungstreu sein
Polizisten müssen sich wie alle anderen Beamten auch in ihrem Diensteid zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Beamten sei deswegen ein konsequentes Vorgehen nötig, hieß es vom Ministerium.
Die Reichsbürger-Bewegung wird inzwischen bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.
dpa