Weder liege ein Fall von unterlassener Hilfeleistung vor noch von Strafvereitelung durch Unterlassung. Beiden Kliniken hatten die von einer Notärztin erbetene Untersuchung abgelehnt, weil sie immer auch mit einem Gespräch verbunden sei, in dem auf die „Pille danach“ hingewiesen werde. Das aber sei katholischen Häusern untersagt. Mit der Untersuchung sollten mögliche Spuren einer Vergewaltigung gesichert werden. Sowohl die Krankenhaus-Leitung als auch das Erzbistum Köln hatten sich am Donnerstag für die Ablehnung entschuldigt.
dpa