Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Mittwochvormittag die mündliche Verhandlung über die Frage begonnen, ob das in der Musikszene weit verbreitete Kopieren fremder Tonschnipsel, das sogenannte Sampling, rechtlich zulässig ist. In einem der Ausgangsverfahren geht es um das Stück "Nur mir" der deutschsprachigen Rapperin Sabrina Setlur. Es erschien 1997 auf dem Album "Die neue S-Klasse".
Darin findet sich eine zwei Sekunden lange und immer wieder aneinander gehängte Tonfolge aus dem Stück "Metall auf Metall" der Düsseldorfer Band Kraftwerk. Das Stück erschien bereits 1977 auf dem Album "Trans Europa Express".
Karlsruhe wird an dem Fall entscheiden, ob solch ein freies Sampling im Rahmen der Kunstfreiheit möglich ist oder ob Plattenlabel dafür Lizenzgebühren verlangen können.
afp/are