Das Mädchen erlitt einen Schock und trug tiefe Schrammen am Rücken davon. Der 56-jährige Polizist wurde zur Zahlung von 7000 Euro Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Goslar.
Nach Ansicht der Richterin hätte es sogar zu einer lebensbedrohlichen Situation kommen können, wenn das Mädchen eine weniger gute Schwimmerin wäre. Die „Goslarsche Zeitung“ berichtete, der Angeklagte habe zudem wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht ein Ordnungsgeld kassiert. Er habe wiederholt durch Zwischenrufe gestört.
Zwei Bademeisterinnen schilderten als Zeuginnen im Gericht, dass der Polizist schon wiederholt als rücksichtsloser Badegast aufgefallen sei. Er habe immer wieder andere Schwimmer beiseite geschoben und Kindern auch mal Wasser ins Gesicht geschaufelt, wenn er sich gestört fühlte. Der Polizist bestritt im Prozess alle Vorwürfe. Er sagte aus, er habe das Mädchen nicht gesehen. Die Handbewegung, mit der er die Fünfjährige unter Wasser drückte, sei eine Reflexbewegung gewesen. Deshalb verlangte seine Verteidigerin Freispruch. Nach dem Urteil kündigte sie Berufung an.
Erst wenn diese abgeschlossen ist, will die Polizei Goslar entscheiden, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Vom Dienst suspendiert sei der Polizist derzeit nicht.
von Matthias Brunnert