Das Landgericht Arnsberg hat die 72-jährige Stalkerin des Pfarrers Michael Hammerschmidt am Mittwoch freigesprochen. Weil sich mehrere Gutachter zum Teil widersprochen hatten, habe man zugunsten der Angeklagten entscheiden müssen, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil.
Richter: Sie ist nicht gefährlich
Nach Einschätzung mehrerer Experten leidet die Frau unter einem krankhaften Liebes-Wahn. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung könne das Gericht nicht anordnen: Körperliche Übergriffe hat es nie gegeben und sind den Gutachtern zufolge auch nicht zu erwarten. "Sie ist lästig, aber nicht gefährlich", sagte der Richter.
Amtsgericht hatte die Frau verurteilt
Die Frau bedrängt den katholischen Pfarrer in Meschede seit 14 Jahren mit Liebesbriefen, SMS und sexuellen Belästigungen. Das Amtsgericht Arnsberg hatte sie im vergangenen Jahr zu 14 Monaten Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Landgericht am Mittwoch aufgehoben.
Verteidiger: Angeklagte ist liebeskrank
Das Urteil soll die Seniorin jedoch nicht davon abgehalten haben, dem Geistlichen weiterhin nachzustellen und ihn zu bedrängen. Dazu sollen Medienberichten zufolge auch Tänze in Reizwäsche im Pfarrgarten gehören. Die Verteidigung hatte die Frau als schuldunfähig eingestuft. Die Seniorin sei nicht liebestoll, sondern liebeskrank und damit schuldunfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ eine Revision zu.
Anwalt: Pfarrer muss damit leben
Nach der Entscheidung des Landgerichts sagte der Anwalt der Rentnerin zu der "Bild"-Zeitung: "Der Pfarrer muss mit den täglichen Übergriffen leben. So will es der Gesetzgeber." Der Pfarrer hatte vor dem Prozess bereits ausgeschlossen, dass er seine Pfarre aufgeben und wegziehen will: "Ich glaube, das würde auch nichts bringen, die verfolgt mich."
epd/dpa/wer
Hintergrund: Stalking
- Sogenannte Stalker terrorisieren andere Menschen mit Anrufen, beharrlichem Auflauern oder Nachspionieren. Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet "anpirschen".
- Stalker haben oft eine verzerrte Wahrnehmung und wollen Macht und Kontrolle über ihr Opfer ausüben. Es kann zu körperlichen und sexuellen Angriffen kommen.
- In Deutschland ist Stalking seit 2007 als "unbefugtes Nachstellen" strafbar. Im Jahr 2014 registrierte die Polizei bundesweit laut Bundeskriminalamt 21.857 Fälle, ein Rückgang um 8,3 Prozent im Vergleich zu 2013. Fast neun von zehn Fällen werden aufgeklärt.
- Einer Studie des Mannheimer Zentralinstituts für Seelische Gesundheit zufolge werden etwa 12 Prozent in Deutschland mindestens einmal im Leben gestalkt. Opfer sind meist Frauen, Täter überwiegend männlich.