Ein als „Knöllchen-Horst“ bundesweit berüchtigter Frührentner muss sich von den Opfern seiner Strafanzeigen wegen Falschparkens nicht beleidigen lassen. Eine Zivilkammer des Landgerichts Göttingen hat dem 57-Jährigen am Donnerstag in vier Fällen Schmerzensgeld in Höhe von 200 bis 300 Euro zugesprochen. In erster Instanz war „Knöllchen-Horst“ mit seinen Klagen vor dem Amtsgericht Osterode noch gescheitert. Eine Revision gegen das Göttinger Urteil sei nicht zugelassen, sagte ein Sprecher.
„Knöllchen-Horst“ hat in den vergangenen Jahren in Osterode und Umgebung mehr als 10.000 Falschparker angezeigt. Der spektakulärste Fall: Ein Rettungshubschrauber, der wegen eines Notfalleinsatzes auf dem Gehweg stand.
In seiner Heimat ist der selbst ernannte Ordnungshüter wegen seiner Aktionen nicht sonderlich beliebt. Beleidigende Äußerungen muss er nach Ansicht der Göttinger Richter allerdings ebenso wenig hinnehmen wie die Bemerkung er sei „psychisch krank“.
Ob „Knöllchen-Horst“, der die Beleidiger auf jeweils bis zu 750 Euro Schmerzensgeld verklagt hatte, das Urteil hinnimmt, ist offen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann er Beschwerde einlegen. Der Frührentner ist für seine Prozessfreudigkeit bekannt. Als er selbst dabei erwischt wurde, wie er mit seinem Auto zehn Stundenkilometer zu schnell fuhr, wollte er zehn Euro Verwarnungsgeld nicht bezahlen und zog durch die Instanzen - allerdings vergeblich.
dpa