Das Landgericht Göttingen sprach den 24-Jährigen nach Jugendstrafrecht des zweifachen versuchten Totschlags schuldig. Er hatte im Juni 2009 seine frühere Lebensgefährtin und deren kleinen Sohn mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Beide konnten nur durch Notoperationen gerettet werden.
Der Junge bleibt allerdings querschnittsgelähmt. In einem ersten Prozess hatte der Angeklagte wegen zweifachen versuchten Mordes zwölf Jahre Haft erhalten. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben.
dpa/naw