Im französischen Valenciennes wollten Eltern ihre Kinder "Nutella" und "Erdbeere" (frz.: „Fraise“) nennen. Das Familiengericht hatte was dagegen und schob dieser ungewöhnlichen Idee einen Riegel vor. Diese Vornamen würden den Interessen der Kinder schaden, wie es bei der Staatsanwaltschaft von Valenciennes hieß. Im Falle des Schoko-Nuss-Brotaufstrichs "Nutella" als Vorname beschloss das Gericht demnach eine Umbenennung des Kindes in "Ella".
Im zweiten Fall, in dem das Gericht auf das Risiko von Hänseleien verwies, falls das Kind "Fraise" (deutsch: Erdbeere) genannt würde, entschieden sich die Eltern letztlich für einen altfranzösischen Vornamen aus dem 19. Jahrhundert: Das kleine Mädchen heißt jetzt "Fraisine".
dpa/afp