Sie beten das "Fliegende Nudelmonster" an und halten sich für Piraten, denn die seien das auserwählte Volk. Doch vor Gericht musste der Satire-Verein "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland" von Rüdiger Weida jetzt eine Niederlage einstecken, denn das Gericht fand ihr neustes Begehr gar nicht witzig. Weida war gegen die brandenburgische Stadt Templin vor Gericht gezogen, weil die Behörden es ihm verboten hatten, auf Passfotos für den Personalausweis ein Piratenkopftuch zu tragen.
Weida rechtfertigte die Klage mit der im Grundgesetz vorgeschriebenen Gleichbehandlung von Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften, denn seine Kirche sei eine Weltanschauungsgemeinschaft. Das Verwaltungsgericht Potsdam sah allerdings doch einen Unterschied: Der Spaß-Kirche fehle ein "eigener weltanschaulicher Erklärungsansatz", heißt es in der Urteilsbegründung. Der Verein ist vielmehr eine "parodistisch-kritische Auseinandersetzung" mit allen anderen Religionen.
Deshalb gelten für den 64 Jahre alten Kläger und seine Glaubensbrüder und - schwestern dieselben Pflichten wie für alle nichtstrenggläubigen Antragsteller: Das Kopftuch muss runter, bevor die Kamera klickt. Daran wird Weida sich auch halten müssen, denn eine Berufung beim Oberlandesgericht schloss das Verwaltungsgericht aus.
dpa