Der Auftritt von Islamisten als „Scharia-Polizei“ in Wuppertal war nach Ansicht des Landgerichts nicht strafbar. Das Gericht sprach alle sieben Angeklagten frei. Nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Männer gesehen, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. „Ein Gesetz, das hier gegriffen hätte, gibt es nicht.“ Eine Verurteilung wäre ein Fehler. Die sieben Männer waren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot oder Beihilfe dazu angeklagt.
Der mutmaßliche Initiator der Aktion, Sven Lau, fehlte in Wuppertal auf der Anklagebank. Ihm wird derzeit wegen Terrorverdachts in Düsseldorf vor dem Oberlandesgericht der Prozess gemacht. Das Verfahren gegen ihn war deshalb vorläufig eingestellt worden.
Auftritt sorgt bundesweit für Empörung
Fünf der Angeklagten sollen im September 2014 in orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“ durch Wuppertal patrouilliert sein. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Vertreter von Bundes- und Landesregierung hatten die Härte des Gesetzes eingefordert.
Die Westen seien aber nicht als Uniform zu werten, befand das Landgericht. Von ihnen sei auch keine einschüchternde Wirkung ausgegangen. Ein Zeuge hatte ausgesagt, er habe angenommen, es handele sich um einen Junggesellenabschied.
Warnwesten würden in der Dunkelheit von verschiedenen Gruppen getragen, etwa mit Gewerkschafts-Aufdruck, hatten die Verteidiger argumentiert. Eine Verurteilung wäre ein Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Staatsanwalt forderte Geldstrafen
Der Staatsanwalt hatte vergeblich Geldstrafen für die Angeklagten beantragt. Ihnen sei es als Teil der salafistischen Szene darum gegangen, das Rechtssystem der Bundesrepublik abzuschaffen. Er kann gegen die Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Die Islamisten hatten ihren Auftritt selbst gefilmt und ins Internet gestellt. Die gleiche Kammer des Landgerichts hatte bereits die Zulassung der Anklage abgelehnt. Die Entscheidung war vom Düsseldorfer Oberlandesgericht nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft aufgehoben worden.
Von RND/dpa
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