Ein bereits als Einbrecher verurteilter Düsseldorfer hat wegen seines Zwillingsbruders gute Chancen, dass das Urteil gegen ihn aufgehoben wird. Das Düsseldorfer Amtsgericht hatte ihn im Sommer zu 13 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. DNA-Spuren am Tatort wurden dem 42-Jährigen zum Verhängnis. Dennoch sei das Berufungsverfahren inzwischen ausgesetzt, sagte eine Gerichtssprecherin und bestätigte Medienberichte.
Das serbische Konsulat habe bestätigt, was das Amtsgericht noch als bloße Behauptung eingestuft hatte: Der Lagerarbeiter hat einen eineiigen Zwillingsbruder. Da die DNA beider Brüder nahezu identisch ist, könnte nur ein teures Spezialgutachten klären, wer von beiden an den Tatorten war.
Dazu sei aber auch die Abgabe einer DNA-Probe des Bruders in Serbien notwendig, sagte Verteidiger Nicolai Mameghani. Es gilt als unwahrscheinlich, dass der Bruder freiwillig einer solchen Bitte nachkommt. Nach Angaben des Gerichts muss noch geklärt werden, ob auch eine zwangsweise DNA-Abgabe erwirkt werden kann. Nach derzeitigem Stand sei dies nicht möglich, da der Bruder in Serbien aktuell kein Tatverdächtiger sei.
dpa