Ein vermeintlicher Spaß am Flughafen kann schnell zu einer ernsten Angelegenheit eskalieren. Eine 40-jährige Frau, die im Mai von Frankfurt nach Wien fliegen wollte, behauptete gleich mehrmals, eine Bombe im Handgepäck zu haben.
Daraufhin durchsuchten die Beamten der Luftsicherheitskontrolle ausgiebig. Eine Bombe fanden sie allerdings nicht. Für die Reisende hatte ihr flapsiger Spruch jedoch Konsequenzen: Sie bekam eine Strafanzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
Noch dazu lehnte die Airline die Beförderung der Frau ab, sodass sie ihre Reise nach Wien abbrechen musste.
Die Bundespolizei rät in diesem Zusammenhang, die Luftsicherheitskontrollen ernstzunehmen.
ska