Die „Deister- und Weserzeitung" berichtete, dass der Bückeburger bei Facebook dazu aufgerufen hatte, Flüchtlingsunterkünfte in Brand zu setzen. Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte laut Gericht angeführt, er sei betrunken gewesen, als er den Aufruf schrieb. Der 23-Jährige, der ohne Verteidiger im Gericht erschienen war, hatte für sich eine geringe Geldstrafe gefordert. Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft.