Gebe es allerdings im Vorfeld Hinweise auf eine Gefahr, müsse die Veranstaltung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln verboten werden. Zu den möglichen Kosten bei ausufernden oder gewalttätigen „Partys“ sagte der Minister: „Wenn den Kommunen die Verursacher solcher Treffen bekannt sind, können sie diese für die entstehenden Kosten zum Beispiel für Vandalismus und Müllentsorgung heranziehen.“
Zur Prävention hält es Schünemann für nötig, die Aufklärungsarbeit über das Internet zu verstärken. „Viele Jugendliche wissen doch oft gar nicht, was sie mit bestimmten „Klicks“ im Internet anrichten. Jedem Jugendlichen muss klar sein, welche realen Folgen sein Handeln im virtuellen Netz hat.“ Zudem appellierte der Politiker an die „Sozialen Netzwerke“ wie Facebook, die Angebote so zu gestalten, dass Jugendliche sie nicht versehentlich falschen Adressaten anbieten.
Nach zahlreichen Fällen von aus dem Ruder gelaufenen Facebook-Partys forderten mehrere Landesinnenminister ein rigoroses Vorgehen der Behörden. Die Verbotsforderung stieß unter anderem in den Bundestags-Fraktionen von Union und SPD aber auch auf Skepsis.
Anfang Juni hatte eine Jugendliche in Hamburg versehentlich ihre Party zum 16. Geburtstag über Facebook öffentlich angekündigt. Daraufhin kamen 1600 ungebetene Gäste. 100 Polizisten waren im Einsatz. Elf Feiernde wurden wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen.
dpa