Die niedersächsischen Beamten haben möglicherweise über viele Jahre hinweg zu wenig Geld erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig äußerte am Donnerstag Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung in Niedersachsen. Vor dem Bundesgericht hatten zwei Beamte geklagt, dass ihre Bezüge in den Jahren 2005 bis 2016 zu niedrig gewesen waren. In den Vorinstanzen hatten die Klagen nur teilweise Erfolg gehabt.
In dem jetzigen Revisionsverfahren kam der 2. Senat zu der Annahme, dass der Abstand zum Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsstufe über Jahre hinweg geringer als 15 Prozent war. Die Entscheidung des Gericht soll am kommenden Dienstag verkündet werden.
Von RND/dpa