Die derzeitigen Pandemie-Bestimmungen machen es Ladenbesitzern nicht einfach. Entweder sind nur Bestellung und Abholung und kein direkter Kauf im Laden möglich oder – je nach Inzidenz-Wert – Shoppen nur nach Termin.
Bei niedrigem Umsatz gibt es eine Steuervergünstigung. Um besser zu verstehen, wie sich diese Bestimmungen auswirken, spreche ich mit Michael Hüther, dem Besitzer des Musikhauses am Biegen in Marburg. Er sagt, es sei vorher schon schwer gewesen, da Online-Händler, zum Beispiel Amazon, die Ware billiger verkaufen.
Jetzt, da es schwerer gemacht wurde, etwas bei ihm zu kaufen, sei sein Umsatz noch einmal um etwa 80 Prozent zurückgegangen. Unterstützung der Regierung gab es für ihn nicht, deshalb sei er für die Miete an sein eigenes Geld gegangen.
Bei der Marburg-Liebe-Aktion im ersten Lockdown habe er das Geld auf ein Paypal-Konto überwiesen bekommen mit 4,8 Prozent Gebühren, die an Paypal gegangen seien. Außerdem habe er das Geld erst nach etwa drei Monaten überhaupt erhalten. Er sagt, es wäre besser gewesen, man hätte direkt Gutscheine bei ihm bestellt und abgeholt.
Personal musste er nicht entlassen, da er den Laden weitgehend alleine betreibe. Das zweite noch verbliebene von ehemals sieben Musikhäusern in Marburg hat letzten Sommer schon geschlossen. Er fürchte noch nicht um seine Existenz, hoffe aber darauf, dass er das Musikhaus bald wieder normal betreiben könne, da ihm nicht nur der Umsatz, sondern ganz besonders auch der Kontakt zu seinen Kunden sehr fehle.
Von Simon Weber, Gesamtschule Ebsdorfergrund, Klasse 8R2