Das entspricht einer Zunahme um 47 Prozent im Jahresvergleich. Von diesen 430 Verfahren seien 424 Verfahren von den hessischen Insolvenzgerichten eröffnet worden, teilte die Behörde am Freitag in Wiesbaden mit. In sechs Fällen sei ein Schuldenbereinigungsplan angenommen worden.
Als möglichen Grund für den deutlichen Anstieg nannten die Statistiker die Gesetzesänderung zur Verkürzung der Dauer bis zur Restschuldbefreiung. Verbraucher und Firmen werden bei einer Insolvenz inzwischen nach drei Jahren statt wie bisher weitgehend üblich nach sechs Jahren von ihren restlichen Schulden befreit. So sollen sie schneller wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. Die Verkürzung gilt rückwirkend für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.
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