In einem Fall ergaben sich Anhaltspunkte für die Vorenthaltung von Arbeitsentgelt, wie das Hauptzollamt Frankfurt mitteilte. Insgesamt überprüften die Zollbeamten am Mittwoch 8 Reinigungsfirmen mit 35 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
"Die Gebäudereinigungsbranche ist von geringfügiger Beschäftigung geradezu geprägt. Gleichzeitig zählt sie zu einer der beschäftigungsstärksten. Wir haben sie deshalb regelmäßig im Visier", sagte eine Sprecherin des Hauptzollamts zum Hintergrund der Aktion.
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dpa