Das am Mittwoch bekanntgewordene Urteil (Az.: 2-06 O 52/21) ist nicht rechtskräftig, da noch Berufung eingelegt werden kann.
Der Mann hatte dem Gericht zufolge für seine Darstellung des Kontinents verschiedene Satellitenbilder und digitale Dateien verwendet, bearbeitet und verändert, Küstenlinien, Fjorde und Inseln verschoben sowie Oberflächenstrukturen und Farben überarbeitet. Sein Bild wurde demnach im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs für die Banknoten 1996 beim Siegerentwurf verwendet.
Der Österreicher übertrug gegen Zahlung von 2180 Euro die Nutzungsrechte an die österreichischen Nationalbank. Später ging die Lizenz auf die EZB über, die das Europa-Relief auf die Rückseiten sämtlicher Euro-Banknoten drucken ließ.
Das Gericht hielt die nach dem Urheberrecht erhobene Nachforderung von 2,5 Millionen Euro sofort und weiteren 3 Millionen Euro für die kommenden 30 Jahre nicht für rechtmäßig. Die Bilddatei sei zwar bei der Gestaltung der Banknoten verwendet worden, weiche aber gleichzeitig so weit ab, dass ein selbstständiges neues Werk geschaffen worden sei, begründeten die Richter ihr Urteil. Unter anderem seien die Farbe verändert und bestimmte geografische Elemente nicht übernommen worden.
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