Bereits im November vergangenen Jahres hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) einen vorläufigen Baustopp erwirkt.
Der Verband hatte die Rechtmäßigkeit der vom Wetteraukreis erteilten Baugenehmigung für das Verteilzentrum angezweifelt. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an verschiedene Natura-2000-Gebiete an. Den Eilantrag des BUND hatte das Verwaltungsgericht Gießen im Februar nach Prüfung aber aufgehoben, da die Baugenehmigung nicht gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoße. Der Verband hatte daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt.
Die oberste Instanz entschied nun, dass die vorgelegten Unterlagen zu der gebotenen Ermittlung der arten- und naturschutzrechtlichen Belange nicht den Anforderungen genügten. Auch habe der Senat ihnen nicht entnehmen können, ob hinsichtlich der Beeinträchtigung von geschützten Arten beziehungsweise erheblicher Auswirkungen auf die Natura-2000-Gebiete Ermittlungen vor Ort oder Kartierungen durchgeführt worden seien. Diese seien jedoch erforderlich gewesen.
Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
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