Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte den Hauptangeklagten Stephan Ernst wegen des Mordes an dem Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Schuster betonte auch, in dem Prozess seien Versäumnisse bei den Sicherheitsbehörden zutage getreten, denen der Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag nachgehen werde. "Es bleibt zu hoffen, dass dabei Erkenntnisse gewonnen werden, die es ermöglichen, rechte Netzwerke künftig besser auszuleuchten und aus denen dann die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden." Das Gewaltmonopol des Staates dürfe nie in Frage stehen. Schuster sagte weiter: "Daneben hat das Verfahren uns allen vor Augen geführt, was für ein mutiger Mann Walter Lübcke war." Er habe klare Kante gegen Rechtsextreme gezeigt und sich von ihnen nicht einschüchtern lassen. "Dafür hat er mit seinem Leben bezahlen müssen."
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