Die Landesregierung habe zudem eine Härtefallregelung für diejenigen Familien geschaffen, für die der Wegfall des Kita-Betreuungsangebotes eine besondere Härte im Alltag darstellt. Die Entscheidung, ob die Härtefallregelung greift, trifft nach Angaben des Ministers das Jugendamt. Ein weiterer Beschluss sei, dass auch Kinder mit einer Behinderung ab dem 25. Mai in die Notbetreuung gehen dürfen.
Als weitere Lockerung in der Corona-Krise gelte, dass eine Ein- oder Rückreise aus vielen europäischen Ländern nach Hessen wieder möglich ist, ohne sich danach in Quarantäne begeben zu müssen. Das gelte allerdings nicht für Regionen, in den die Zahl der Neuinfizierten mehr als 50 Fälle pro 100 000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage aufweist, schränkte Klose ein.
dpa