Nach den Erklärungen des mutmaßlichen Täters Stephan Ernst zu Fragen der Familie Lübcke habe der Senat viele Fragen und wolle den Angeklagten mit Ungereimtheiten konfrontieren, so der Richter. Er warf dem 47 Jahre alten Deutschen vor, immer wieder "situativ angepasste" Aussagen zu machen.
Der wegen Mordes angeklagte Ernst soll Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Außerdem ist Ernsts ehemaliger Arbeitskollege Markus H. wegen Beihilfe angeklagt. Er soll Ernst politisch beeinflusst haben. Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Tatmotiv aus.
dpa