Zur Neustarthilfe für Soloselbstständige konnten 26,6 Millionen Euro ausgezahlt werden. Dafür seien bisher 4905 Anträge eingegangen.
Die Überbrückungshilfe III ist für die Zeit bis Ende Juni vorgesehen. Unternehmen, die vom Lockdown stark betroffen sind, können im Monat bis zu 1,5 Millionen Euro vom Staat bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Unternehmen mit weniger als 750 Millionen Euro Umsatz konnten die Hilfe schon seit dem 10. Februar beantragen. Bisher gibt es allerdings lediglich Abschlagszahlungen, also eine Art Vorschuss auf den Förderbetrag.
Die Antragstellung und die Abschlagszahlungen werden vom Bund organisiert. Die Bearbeitung der Anträge und damit auch die Überweisung der Gelder, die über die Abschlagszahlungen hinausgehen, ist den Angaben zufolge Aufgabe der Länder.
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dpa