Es gehe um den Vorwurf der Nichterreichbarkeit des polizeilichen Notrufes am Tag des Anschlags, teilte die Hanauer Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Im Rahmen dieses Verfahrens wird zunächst der Sachverhalt festgestellt und auf dieser Grundlage sodann geprüft, ob strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt werden kann."
Medien hatten berichtet, dass in der Nacht des Attentats der Polizeinotruf überlastet und offenbar nicht ausreichend besetzt gewesen sei. Am 19. Februar 2020 hatte ein 43 Jahre alter Deutscher in Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Nach der Tat soll der 43-Jährige auch seine Mutter umgebracht haben, bevor er sich selbst tötete.
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