"Am liebsten wäre uns natürlich, wenn Herr Feldmann von sich aus zurücktritt und wir das Verfahren nicht bräuchten", sagte der Fraktionsvorsitzende Nils Kößler am Mittwoch.
Ein Antrag für eine Abwahl kann demnach nicht von den CDU-Fraktion alleine in das Stadtparlament eingebracht werden, sondern benötigt die Unterstützung von 27 weiteren Stadtverordneten. Deshalb habe er am Dienstag andere Fraktionen angeschrieben und um Unterstützung gebeten, sagte Kößler.
Am Montag war durch Medienberichte publik geworden, dass Anklage gegen Feldmann erhoben wurde. Die Staatsanwaltschaft hat dies noch nicht bestätigt. Hintergrund ist die Affäre um seine Frau, die als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (Awo) ein überhöhtes Gehalt bezog und einen Dienstwagen gestellt bekam. Vor etwa einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft dann Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsnahme aufgenommen. Auch gegen Feldmanns Frau laufen Ermittlungen. Das Paar ist inzwischen getrennt. Sollte das Gericht die Anklage zulassen, käme es zu einem Prozess gegen den SPD-Politiker. Feldmann hatte die Vorwürfe wiederholt bestritten.
Die Abwahl eines Bürgermeisters ist in der Hessischen Gemeindeordnung (Paragraf 76) geregelt. Demnach muss mindestens die Hälfte des Parlaments einem Antrag zustimmen. Dieser müsste dann von zwei Drittel der Stadtverordneten beschlossen werden. Dafür bräuchte es in Frankfurt auch Stimmen aus der dort regierenden "Ampel plus"-Koalition aus Grüne, SPD, FDP und Volt. Der Oberbürgermeister müsste im Anschluss von den wahlberechtigten Bürgern abgewählt werden, dafür wären 30 Prozent der Stimmen nötig.
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