Weitere Satzungen für Teile von Bornheim und Sachsenhausen sollen in Kürze beschlossen werden, sagte der Sprecher des Planungsdezernats, Mark Gellert.
Die Verordnungen sollen verhindern, dass Immobilien-Investoren durch Luxus-Modernisierungen die angestammte Wohnbevölkerung vertreiben. Beim Eigentümerwechsel von Häusern in diesen Zonen hat die Stadt ein Vorkaufsrecht. Der neue Besitzer hat jedoch die Möglichkeit, sich durch eine sogenannte Abwendungserklärung an die Auflagen zu halten. In neun Fällen hat die Stadt seit 2016 bereits Häuser mit einem Volumen von 22 Millionen Euro gekauft.
Generell müssen alle größeren baulichen Veränderungen in den Milieuschutz-Zonen von der Stadt genehmigt werden. Dazu gehört auch der Bau von großen Bädern und Balkonen oder das Zusammenlegen von Wohnungen in größere Einheiten. Beifall kommt vom Deutschen Mieterbund (DMB). Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht die Auflagen dagegen als massiven Eingriff in den Markt, der Investitionen in die Modernisierung verhindere.
Als Schritte gegen die "Gentrifizierung" - die Vertreibung einkommensschwacher Mieter durch Besserverdienende - haben auch Berlin oder München Milieusatzungen erlassen. Die großen Metropolen stehen durch großen Zuzug und immer teurere Mieten erheblich unter Druck.
dpa