Diese Ermächtigung ist bis Ende 2021 befristet und soll durch Rechtsverordnungen vor Ort umgesetzt werden können.
Mit dem Gesetz sollen Nachteile für die Studierenden durch den eingeschränkten Hochschulbetrieb wegen der Corona-Krise aufgefangen und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich die Studenten zumindest keine Gedanken mehr über die BaföG-Förderung machen müssen, erklärte Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne).
dpa