Von dem Mann gehe eine ständige Gefahr für die Allgemeinheit aus, hieß es am Montag bei Gericht. (AZ 6171 Js 239753/19)
Der Mann aus Sachsen hatte im September vergangenen Jahres mehrere Schleier, Tücher und Füßlinge angesteckt und damit eine starke Rauchentwicklung verursacht. Nach seiner Festnahme äußerte er sich abfällig über die Muslime. Schon einige Wochen vorher hatte er in dem Raum Exkremente verteilt. Ein psychiatrischer Gutachter empfahl in seiner Expertise die Unterbringung des Mannes im Krankenhaus, so wie sie die Staatsanwaltschaft bereits zu Prozessbeginn beantragt hatte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
dpa