Das teilte das Gericht am Dienstag am Rande des Prozesses in Frankfurt mit, in dem die Beweisaufnahme mittlerweile abgeschlossen ist. Zunächst hatte das Oberlandesgericht ein entsprechendes Gesuch des parlamentarischen Gremiums mit der Begründung abgelehnt, dass Zeugen in ihren Aussagen beeinflusst werden könnten, sollten sie vorab etwa über Medienberichte über Inhalte aus den Akten informiert werden. Die Entscheidung war umstritten. Der Ausschuss des Landtags hatte Beschwerde dagegen eingelegt, um die Herausgabe erstreiten zu können.
dpa