Die bisherigen Regelungen für E-Mail und Internet sowie Telefonie würden zusammengeführt. Dabei sollen auch aktuelle Anforderungen an die Sicherheit gewürdigt werden.
Diese Regelung betrifft auch die Mitglieder der Landesregierung, die für ihre dienstliche Kommunikation die E-Mail-Adressen verwenden, die von der Landesverwaltung bereit gestellt werden, wie das Ministerium erläuterte. Eine Verwendung privater E-Mail-Adressen für den Arbeitsbetrieb sei nicht vorgesehen.
dpa