Kurzarbeitergeld müsse zügig und unbürokratisch gewährt werden, solange ein normaler Betrieb nicht möglich sei und Einrichtungen aus wirtschaftlichen Gründen den Betrieb einschränken oder sogar einstellen müssten.
"Die derzeitigen Hilfsprogramme reichen nicht aus, das entstehende Defizit zu decken", erklärte der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Michael Köhler. Die Überbrückungshilfe III+ sei zudem nur für einen Teil der Bäder abrufbar. Die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes, Almut Boller, forderte mehr Planungssicherheit durch bundesweit einheitliche Grundlagen für die verordneten Einschränkungen der Betriebe und frühzeitigere Ankündigungen von bevorstehenden Änderungen der Verordnungen.
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