Alle Einrichtungen würden durch die Betreuungs- und Pflegeaufsicht überprüft.
Laut Gesetz könne bei Versorgungsdefiziten umfassend reagiert werden, erläuterte das Ministerium. "Dieses reicht von der unmittelbaren Beratung über gezielte Anordnungen bis hin zur Betriebsuntersagung." Hintergrund der parlamentarischen Anfrage waren laut AfD-Fraktion Versorgungsmängel, die im Januar dieses Jahres bei einem privaten Träger aufgefallen seien.
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dpa