Erst kurz zuvor hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt das Abseilen für eine Dauer von 30 Minuten erlaubt. Zuvor hatte das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt die Abseilaktion verboten und damit begründet, dass das Brückengeländer für derartige Aktionen nicht geeignet sei. Während der Protestaktion war die Autobahn in beiden Richtungen gesperrt.
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dpa