Danach gelten für den Besuch einer Kirche das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern, entsprechende Hygienemaßnahmen, die Maskenpflicht, eine Kontaktdatenerfassung sowie ein Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten. Darüber hinaus soll nicht gemeinsam gesungen werden, teilte die Staatskanzlei in Wiesbaden mit.
"Die christlichen Kirchen haben seit einem Jahr mit erfolgreichen Hygienekonzepten, vielen digitalen Angeboten und einem hohen Maß an Eigenverantwortung bewiesen, dass Gottesdienste auch in den Zeiten der Corona-Pandemie durchgeführt werden können", sagte Bouffier. Mit diesen Corona-Regeln werde eine Möglichkeit geschaffen, das Osterfest zu feiern und dennoch vorsichtig zu sein.
© dpa-infocom, dpa:210325-99-970356/3
dpa