Das sei der Kern jeder Ermittlungstätigkeit in Internet bei Drogen- und Kinderpornografie-Straftaten sowie bei Hass und Hetze im Netz.
"Es darf keinen Täterschutz geben, sondern der Opferschutz muss vor dem Täterschutz stehen", betonte Kühne-Hörmann. Hass und Hetze im Netz sowie die anderen Straftaten seien aber nur dann effektiv zu ermitteln, wenn das Handwerkszeug den Ermittlungsbehörden von Polizei und Staatsanwaltschaft in die Hand gegeben werde. "Wir ermitteln Dinge, aber noch nicht genug." Deshalb müssten die Möglichkeiten für die Ermittler erweitert werden.
dpa