"Ich bin aber sehr dafür, dass wir möglichst großflächig gleiches Grundsteuerrecht in Deutschland schaffen, sollte eine einheitliche Lösung nicht mehrheitsfähig sein", mahnte der Finanzminister. "Ich würde daher immer versuchen, mit möglichst vielen Ländern gemeinsame Sache zu machen." Die Öffnungsklausel soll es jedem Bundesland selbst ermöglichen zu regeln, wie die Grundsteuer genau ausgestaltet wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre.
Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von rund 14,8 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen.
dpa