Zu Drittländern zählten alle Staaten außerhalb der EU und außerhalb von Island, Liechtenstein und Norwegen.
Laut Bundesärztekammer prüfen die Approbationsbehörden, ob ein Ausbildungsnachweis aus einem Drittstaat einem deutschen Medizin-Abschluss gleichwertig ist. In Hessen ist das Landesprüfungs-und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen zuständig. Kommen bei der Überprüfung wesentliche Unterschiede zutage und hat der Antragsteller keine einschlägige Berufserfahrung, dann kann er eine Kenntnisprüfung absolvieren. Der mündlich-praktische Test dauert zwischen 60 und 90 Minuten.
dpa