B. wegen des Vorwurfs, im syrischen Bürgerkrieg Folterszenen mit einer Kamera festgehalten zu haben. Bereits im November 2016 war E. B. wegen der Teilnahme an bewaffneten Auseinandersetzungen vom gleichen Gericht zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach den Vorstellungen der Bundesanwaltschaft soll nun eine Gesamtstrafe von elfeinhalb Jahren gebildet werden.
dpa