Eine Verordnung ergänze die neuen Einreisebestimmungen in die Bundesrepublik und trage dazu bei, "dass keine neuen Infektionsherde durch Ein- und Rückreisende entstehen", teilte das Sozialministerium in Wiesbaden am Donnerstag mit. "Aus diesem Grund wird ab dem 10. April 2020 für Einreisende eine generelle 14-tägige häusliche Absonderung festgelegt."
Die Verordnung sieht demnach auch vor, dass Einreisende aus dem Ausland nach Hessen verpflichtet sind, unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und über die Rückkehr zu informieren. Für bestimmte Personen- und Berufsgruppen gibt es Ausnahmen. Die Regelungen betreffen dem Ministerium zufolge auch nicht kurzzeitige Aufenthalte in Hessen oder im Ausland.
Das Land Hessen hat zudem die Gruppe derjenigen Berufe vergrößert, die die Notbetreuung nutzen können. Zugang haben der Mitteilung zufolge ab dem 10. April unter anderem auch Kinder von Beschäftigten in Jugendhilfeeinrichtungen oder Psychotherapeuten.
dpa