Die Betroffenen aus der Priorisierungsgruppe eins würden danach schriftlich von den Impfzentren über ihren Termin und den damit verbundenen Hausbesuch informiert. Eine separate Anmeldung sei nicht mehr nötig. Hintergrund für die Wartezeit auf die Termine zur Corona-Impfung zu Hause seien datenschutzrechtliche Aspekte gewesen. Zuvor hatte es Medienberichte über den Vorgang gegeben.
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dpa