Ansonsten sei diese Impfpflicht derzeit nicht vernünftig umsetzbar.
Sie werfe nicht nur für die Länder, sondern auch für die bestehenden Einrichtungen eine Vielzahl von Fragen auf, erklärte der Regierungschef. So sei etwa unklar, ob und nach welchen Regeln eine Lohnfortzahlung für bislang noch ungeimpftes Personal möglich ist. Auch hätten die Gesundheitsämter keinerlei Vorgaben, ob und wie sie bei akutem Personalmangel in den betreffenden Einrichtungen Ausnahmen genehmigen können, sagte Bouffier.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angekündigt, die Maßnahme im Freistaat bis auf weiteres nicht umzusetzen. Am Montagabend hatte CDU-Chef Friedrich Merz die Aussetzung in ganz Deutschland gefordert.
Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.
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dpa