"Wie wichtig Speicherfristen sind, zeigt der feige Mord an unserem Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke", erklärte Beuth. Nach der Tat hatte eine DNA-Spur zum mutmaßlichen Täter Stephan E. geführt. Die dafür nötige Referenz-DNA-Spur hätte allerdings laut Beuth nach der derzeitigen Gesetzeslage wenige Monate nach dem Mord vernichtet werden müssen. "Ohne diese Spur hätte die Tat womöglich nie aufgeklärt werden können", betonte der Innenminister.
Die Ausweitung der Speicherfrist von DNA-Spuren würde den Behörden längere Abgleichsmöglichkeiten einräumen. "Auf diese Weise kann die Arbeit der Ermittler auch viele Jahre nach einem Kriminalfall deutlich erleichtert und beschleunigt werden."
dpa